Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Julian Konrad Media Est. (nachfolgend «Fotograf/Filmer») und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend private und gewerbliche «Kunde/n»), welche eine fotografische/filmische Arbeit beim Fotografen/Filmer in Auftrag geben, eine bereits bestehende fotografische/filmische Arbeit des Fotografen/Filmers bestellen (sog. Archivaufnahme) und andere vom Fotografen/Filmer angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen und damit in Zusammenhang stehende Verträge mit dem Fotografen/Filmer schliessen. 

Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Fotografen/Filmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Von den AGB abweichende Bestimmungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen/Filmer ausdrücklich und schriftlich – wie beispielsweise in einem Schreiben oder einer E-Mail – akzeptiert werden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Durch die Bestellung einer fotografischen/filmischen Arbeit des Fotografen/Filmers bzw. Erteilung des Auftrages an den Fotografen/Filmer erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis mit den AGB.

 

2.     Offerte und Vertragsabschluss 

Der Fotograf/Filmer lässt dem Kunden insbesondere auf seine Anfrage hin eine Offerte zukommen, welche den Stundensatz des Fotografen/Filmers sowie eine Kostenschätzung betreffend die Ausführung der fotografischen/filmischen Arbeit und Vergütung des kundenspezifischen Nutzungsrechts des Bildmaterials enthält. Bei der Bestellung einer Archivaufnahme lässt der Fotografen/Filmer dem Kunden eine Offerte über die Vergütung des kundenspezifischen Nutzungsrechts zukommen. Nimmt der Kunde diese Offerte an, ist der Auftrag erteilt (bzw. die Bestellung der fotografischen/filmischen Arbeit verbindlich erfolgt).

Die Erteilung des Auftrages bzw. die Bestellung kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf/Filmer ist berechtigt, vom Kunden die Unterzeichnung und Retournierung (z.B. auf elektronischem Wege per E-Mail) der unterfertigten Offerte zu verlangen; dies gilt als schriftliche Erteilung des Auftrages bzw. als schriftlich verbindliche Bestellung der Archivaufnahme.


3.     Ausführung der fotografischen/filmischen Arbeit

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen/filmischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie beispielsweise Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen/filmischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen/filmischen Arbeit erforderlichen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Der Fotograf/Filmer gibt grundsätzlich kein unbearbeiteten Rohdateien an den Kunden oder an Dritte ab. Gegenteiliges bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen/Filmers.

 

4.      Beizug von Hilfspersonen

Der Fotograf/Filmer ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen Hilfspersonen beizuziehen. Als Hilfspersonen kann der Fotograf/Filmer Partner aus dem In- und Ausland einsetzen. Der Fotograf/Filmer ist frei in der Wahl der Hilfspersonen und kann diese nach Belieben jederzeit austauschen.

 

5.      Urheberrecht

Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des Auftrages angefertigten oder bei Bestellung übermittelten Fotografien und Filmaufnahmen verbleibt ausschliesslich und umfassend beim Fotografen/Filmer.

Der Fotograf/Filmer und der Kunde können im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass das Urheberrecht an der fotografischen/filmischen Arbeit auf den Kunden übergeht.

Der Fotograf/Filmer ist berechtigt, die fotografische/filmische Arbeit (physisches Bildmaterial und digitale Bilddateien) in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen.


6.      Verwendung der fotografischen/ filmischen Arbeit durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, die fotografische/filmische Arbeit bzw. die Archivaufnahme(n) zu dem mit dem Fotografen/Filmer schriftlich vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum zu verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist nicht erlaubt und bedarf der vorangehenden schriftlichen Zustimmung des Fotografen/Filmers.

Nutzungsrechtsrubriken:

Inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht (Verwendungszweck, Publikationsort): Die Nutzung des filmischen/fotografischen Bildmaterials wird schriftlich auf bestimmte Verwendungszwecke beschränkt (gegebenenfalls unter Angabe des Publikationsortes). Der Kunde ist ausserhalb des vereinbarten Verwendungszweckes nicht zur Nutzung des fotografischen/filmischen Bildmaterials berechtigt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der private Kunde lediglich ein Nutzungsrecht für den Privatgebrauch.

Exklusives (ausschliessliches) Nutzungsrecht: Der Fotograf/Filmer räumt dem Kunden das ausschliessliche Recht ein, die Fotografien und Filmaufnahmen für den vereinbarten Verwendungszweck zu nutzen. Dies bedeutet, dass keine dritte Person das fotografische/filmische Bildmaterial während des vereinbarten Zeitraums verwenden kann.

Nicht-exklusives (einfaches) Nutzungsrecht: Der Fotograf/Filmer räumt dem Kunden ein nicht-exklusives Recht ein, die Fotografien und Filmaufnahmen zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Fotograf/Filmer mehreren bzw. anderen Personen Nutzungsrechte am fotografische/filmische Bildmaterial einräumen kann.

Zeitliches unbeschränktes/beschränktes Nutzungsrecht (Dauer der Nutzung): Die Nutzung des fotografischen/filmischen Bildmaterials für den vereinbarten Zweck kann auf einen vereinbarten Zeitraum beschränkt sein. Ist das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt, aber kein konkreter Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem vereinbarten Verwendungszweck. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

Der Filmer/Fotograf kann dem Kunden gegen ein angemessenes Entgelt auch Rechte zur Modifikation (Bearbeitung, Veränderung) des Bildmaterials einräumen. Die fehlende Vereinbarung solcher Rechte bedeutet, dass das fotografische/filmische Bildmaterial nur in seiner vom Fotografen/Filmer bereitgestellten Form (Originalform) verwendet werden darf.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte bzw. Veröffentlichung und Verbreitung der fotografischen/filmischen Arbeit im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks. Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Der Kunde ist verpflichtet, digitale Bilddateien so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit dem Bildmaterial elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf/Filmer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Fotografisches/filmisches Bildmaterial, das nicht vom Fotografen/Filmer bearbeitet wurde, darf nicht verwendet werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zusage durch den Fotografen/Filmer.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen/Filmers) erfolgten Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist neben der Unterlassung der unberechtigten Handlung für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des 1,5-fachen des Rechnungsbetrages (total und exkl. MwSt) zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

7.      Verwendung der fotografischen/ filmischen Arbeit durch den Fotografen/Filmer

Der Fotograf/Filmer ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestelltes Bildmaterial zu Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden (z.B. auf der eigenen Homepage, an Ausstellungen etc.). Die Entscheidung über die Art der Präsentation (z.B. Bearbeitung, Rahmen, Wasserzeichen) zu Werbe- und Referenzzwecken liegt beim Fotografen/Filmer.

Der Fotograf/Filmer hat – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische/filmische Arbeit hinzuweisen.

Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbe- und Referenzzwecken des Fotografen/Filmers seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild sowie auf Verwendungsansprüche.

Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere das hergestellte Bildmaterial im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen/Filmers verbreitet wird.

 

8.      Preise und Zahlungskonditionen

Dem Fotografen/Filmer steht bei Aufnahmeleistungen und konzeptionellen Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) ein Werklohn (Honorar) nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz zu. Das Honorar versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Das digital zu übergebende Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Fotografen/Filmers.

Eine vom Fotografen/Filmer abgegebene Offerte enthält lediglich eine Kostenschätzung. Verrechnet wird der effektive Aufwand bzw. die effektive Leistung des Fotografen/Filmers für die Aufnahme und konzeptionellen Leistungen. In der Kostenschätzung nicht enthalten sind insbesondere Unerwartetes und Zusatzwünsche des Kunden.

Sämtliche Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen/Filmer erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen/Filmer bei der Einräumung von Nutzungsrechten ein Nutzungsentgelt – abhängig von den vom Fotografen/Filmer eingeräumten Nutzungsrechten (Punkt 6) – zu.

 

9.      Zahlungsmodalitäten

Das Honorar, die Material- und sonstigen Kosten sowie das Nutzungsentgelt sind nach Rechnungslegung innert 30 Tagen auf das vom Fotografen/Filmer angegebene Konto zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungsbeträge nicht spätestens 30 Tagen nach dem Zugang der Rechnung (z.B. per E-Mail oder auf dem Postweg) begleicht.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf/Filmer berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

Der Fotograf/Filmer ist berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung bis zur Höhe der von Fotografen/Filmer abgegebenen Kostenschätzung zu fordern.

Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich beim Fotografen/Filmer geltend zu machen.

 

10.   Haftung des Fotografen/Filmers

Der Fotograf/Filmer haftet in jedem Fall nur für Sachschäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung des Fotografen/Filmers oder von Hilfspersonen entstehen.

Bei physischer Zusendung des fotografischen/filmischen Bildmaterials gehend die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Nach Erhalt des physisch oder digital übergebenen Bildmaterials ist der Kunde allein für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien verantwortlich. Der Fotograf/Filmer sichert das abgegebene fotografische/filmische Bildmaterial für 2 Jahre nach Übergabe. In dieser Zeit können einzelne Bilddateien nachbestellt werden.

 

11.   Datenschutz 

Der Fotograf/Filmer bearbeitet Personendaten des Kunden unter strikter Einhaltung der in Liechtenstein geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

12.    Rechte Dritter

Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Fotografen/Filmer diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von An-sprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie hinsichtlich Verwendungsansprüchen.

 

13.   Schlussbestimmungen

13.1  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Fotografen/Filmer und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar.

Für Klagen gegen den Fotografen/Filmer ist ausschliesslich das Fürstliche Landgericht, Vaduz, zuständig. Der Fotograf/Filmer behält sich das Recht vor, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

13.2  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchsetzbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchsetzbarkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

13.3  Schriftformvorbehalt

Soweit die gegenständlichen AGB die Schriftform vorsehen, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.

13.4  Änderung der AGB

Der Fotograf/Filmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ergänzen oder zu verändern. Änderungen der AGB werden auf der Webseite des Fotografen/Filmers zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

13.6  Originaltext

Die AGB des Fotografen/Filmers sind in deutscher Sprache abgefasst. Für den Fall, dass hiervon Übersetzungen in andere Sprachen erstellt worden sind, ist im Falle von Widersprüchen die deutsche Version massgebend.


Vaduz, Juni 2025